Hinweise zur Rattenbekämpfung

Ratten können Krankheiten übertragen und werden deshalb als Schädlinge bekämpft. Die dabei eingesetzten Ködergifte können allerdings für Menschen und andere Tiere gefährlich werden. Sie sollten daher absolut sparsam und nur bei anhaltendem Rattenbefall eingesetzt werden. Folgende Punkte sind bei der Schädlingsbekämpfung zu beachten:

  • Keine Küchenabfälle oder Grillreste auf den Kompost
  • Nur amtlich zugelassene Mittel verwenden: An der Stelle der Ausbringung sind deutlich sichtbare Schilder (Signalfarbe) aufzustellen mit dem Hinweis auf Rattengift, das eingesetzte Mittel und das entsprechende Gegenmittel.
  • Spätestens fünf Tage nach Ausbringung des Giftes muß dieses restlos wieder entfernt werden.

Der KGV Eckenheim e.V. empfiehlt, vor allem zum Schutz von Kleinkindern und Haustieren, bei der Rattenbekämpfung ausschließlich im Handel erhältliche Köderboxen wie beispielsweise die Sugan Box von Neudorf zu verwenden (als Lebendfangbox oder als Giftköderfangbox). Die Lebendfangbox hat im Vergleich den Vorteil, dass sie immer wieder eingesetzt werden kann.

Anhaltender starker Rattenbefall ist dem Vorstand unabhängig davon unverzüglich zu melden.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ratten:

Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2020 von